Full-Service PV-Anlage für Ihre Immobilie

Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilien ohne Aufwand und Investitionskosten.

So funktioniert es

Aufwertung ihrer Immobilien

Durch günstigen, grünen Mieterstrom wird Ihre Immobilie für Mieter attraktiver.

Hierdurch steigt die Miete, die Sie verlangen können.

Langfristig gesicherter, zusätzlicher Cashflow

Erhöhung Ihres Cashflows durch auf 20 Jahre gesicherte Pachtzahlungen.

Rundum-Sorglos Paket

hellgrün kümmert sich um die gesamte Planung, Installation und Wartung. Sie verpachten uns lediglich die Dachflächen.

Der Prozess ist für Sie 100% kostenfrei.

Bekannt aus

Bereit für die Energiewende?

Unsere Mission ist es, die Energiewende in Gebäuden einfach, smart, nachhaltig und profitabel zu machen. Indem wir privaten Investoren ermöglichen, in grüne Energie zu investieren und für diese Investoren die vor Ort erzeugte Energie an lokale Unternehmen verkaufen - immer günstiger als der lokale Tarif.

FAQ

Ich habe Interesse, aber mein Dach ist sanierungsbedürftig. Was jetzt?

hellgrün prüft den Zustand des Dachs als auch die Statik vor der Installation einer PV-Anlage, um zu gewährleisten, dass diese über die Vertragslaufzeit auf dem Dach verbleiben kann. Die Kosten für die Begutachtung übernimmt hellgrün.

Wer bezahlt die PV-Anlage?

Nach Installation und Netzanschluss verkaufen wir die schlüsselfertige Anlage an einen (privaten) Investor. Der Investor ist dann alleiniger Besitzer der Anlage (Asset-Deal). Für Gebäudebesitzer fallen zu keiner Zeit Kosten an.

Ist die PV-Anlage qualitativ hochwertig?

Ja. Unsere Fachpartner verbauen ausschließlich Materialien höchster Qualität. Unsere Module sind meist bifaziale doppelverglaste 440W Module.

Wer übernimmt die Wartung und Instandhaltung der PV-Anlage?

Den Betrieb der Anlage und damit auch die Wartung und Instandhaltung übernimmt hellgrün - und wird dafür prozentual am Umsatz der Anlage beteiligt. Dadurch sind alle Beteiligten an einem guten Zustand und damit einem hohen Ertrag der Anlage interessiert.

Was passiert, wenn ich das Gebäude verkaufen möchte oder der Mieter wechselt?

Bei einem Mieterwechsel steht dem neuen Mieter frei, den Strom der PV-Anlage zu beziehen. Der Gebäudeeigentümer ist nicht Vertragspartner der Stromverträge und damit von möglichen Auswirkungen unberührt. Bei einem Gebäudeverkauf bleibt die eingetragene Dienstbarkeit im Grundbuch bestehen. Aus vergangenen Projekten wissen wir, dass die Installation einer PV-Anlage den Gesamtwert einer Immobilie steigern kann, da zusätzliche Einnahmen über die Dachpacht bestehen und die Immobilie eine verbesserte CO2-Bilanz aufweist.

Was passiert, wenn während der Vertragslaufzeit das Dach repariert oder saniert werden muss?

Um dieses Szenario zu vermeiden, prüft einer unserer qualifizierten Fachpartner vor Installation einer PV-Anlage das Dach umfangreich auf Schäden. Die Kosten für die Begutachtung übernimmt hellgrün. Sollte es dann dennoch zu dem unwahrscheinlichen Fall einer Sanierung kommen, muss die PV-Anlage für die Arbeiten ab- und wieder montiert werden.

Was passiert bei Schäden an der PV-Anlage?

Der Betrieb der PV-Anlage mit allen damit verbundenen Kosten ist Pflicht des Investors. Dieser schließt mit hellgrün beim Erwerb der PV-Anlage einen Bewirtschaftungsvertrag ab. hellgrün bleibt daher ihr alleiniger Ansprechpartner im gesamten Prozess.

Was passiert mit der PV-Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit?

Nach der Vertragslaufzeit ist der Investor zum Rückbau der Anlage auf seine Kosten verpflichtet. Zu diesem Zeitpunkt produziert die PV-Anlage allerdings weiterhin Strom und kann daher auch zu einem symbolischen Euro an den Gebäudebesitzer verkauft werden, der ab diesem Zeitpunkt den produzierten Strom kostenlos beziehen kann.

Welche Pflichten und Aufwände entstehen für mich?

Während der Dachprüfung benötigt hellgrün Dokumente über das Dach. Diese müssen bereitgestellt werden. Nach Einigung über einen Dachpachtvertrag muss eine Dienstbarkeit in Abteilung II. des Grundbuchs eingetragen werden. Während des gesamten Prozesses bereitet hellgrün die Grundlagen vor und es entstehen für Sie keine Kosten. Alles weitere, wie bspw. die Installation und Bewirtschaftung der PV-Anlage übernimmt hellgrün.

Was ist eine Dienstbarkeit?

Die Dienstbarkeit räumt dem Investor und Betreiber der PV-Anlage ein Nutzungsrecht des Dachs ein, sie ist vergleichbar mit einem Wegerecht. Nach Rücksprache mit Banken und Immobilienexperten hat sich gezeigt, dass bei Photovoltaikanlagen eine Dienstbarkeit häufig als wertsteigernd betrachtet werden kann. Banken und Investoren sehen in diesen Fällen die Dienstbarkeit als positive Ergänzung, die den Wert der Immobilie durch die zusätzlichen Einnahmequellen und den Beitrag zur Nachhaltigkeit erhöht.

Kann ich den produzierten Strom selbst beziehen?

Die Gebäudenutzer können den von der PV-Anlage produzierten Strom günstig vor Ort abnehmen. Bei der Abnahme vor Ort entfallen Netzentgelte, die Stromsteuer und andere Gebühren, wie die EEG-Umlage oder die KWK-Umlage. Ihr bisheriger Stromtarif bleibt davon unberührt. Sie beziehen die größtmögliche Menge an Strom günstig vor Ort und decken den Reststrombedarf weiterhin mit Ihrem bestehenden Stromtarif.

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